Einsatz von Webanalysetools für BundesorganeDer Betreiber einer Webseite hat ein Interesse daran, die Zugriffe von Nutzerinnen und Nutzern zu analysieren, um zu wissen, wie sie sich bewegen oder um sein Onlineangebot zu optimieren. Der Einsatz von Tools wie Google Analytics, Chartbeat oder Clicky kann aber Tücken haben, wie das folgende Beispiel zeigt.Webanalysetools bieten typische Funktionen wie das Aufzeichnen der geografischen Herkunft der Besucher, ihre Verweildauer und Suchmaschinenbegriffe. Das Auswertungstool wird mittels eines speziellen Bildelements sowie eines Skripts des Anbieters in der Webseite des Betreibers integriert. Dabei erfasst der Anbieter des Auswertungstools die Zugriffe auf die Webseite, da beim Abruf des Bildelements die IP-Adresse der zugreifenden Nutzer von seinen Servern registriert wird. Da IP-Adressen als personenbezogene Daten betrachtet werden müssen, ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) anwendbar.
Quelle: EDÖB – Einsatz von Webanalysetools für Bundesorgane