Ein­satz von Web­ana­ly­se­tools für Bun­des­or­ga­ne­Der Betrei­ber einer Web­sei­te hat ein Inter­es­se dar­an, die Zugrif­fe von Nut­ze­rin­nen und Nut­zern zu ana­ly­sie­ren, um zu wis­sen, wie sie sich bewe­gen oder um sein Online­an­ge­bot zu opti­mie­ren. Der Ein­satz von Tools wie Goog­le Ana­ly­tics, Chart­beat oder Clicky kann aber Tücken haben, wie das fol­gen­de Bei­spiel zeigt.Webanalysetools bie­ten typi­sche Funk­tio­nen wie das Auf­zeich­nen der geo­gra­fi­schen Her­kunft der Besu­cher, ihre Ver­weil­dau­er und Such­ma­schi­nen­be­grif­fe. Das Aus­wer­tungs­tool wird mit­tels eines spe­zi­el­len Bild­ele­ments sowie eines Skripts des Anbie­ters in der Web­sei­te des Betrei­bers inte­griert. Dabei erfasst der Anbie­ter des Aus­wer­tungs­tools die Zugrif­fe auf die Web­sei­te, da beim Abruf des Bild­ele­ments die IP-Adres­se der zugrei­fen­den Nut­zer von sei­nen Ser­vern regi­striert wird. Da IP-Adres­sen als per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten betrach­tet wer­den müs­sen, ist das Bun­des­ge­setz über den Daten­schutz (DSG) anwendbar.

Quel­le: EDÖB – Ein­satz von Web­ana­ly­se­tools für Bundesorgane

AI-generierte Takeaways können falsch sein.