Der EDÖB hat sich – bereits am 7. Juni 2016, aber auf dem Stand vom Mai 2016 – zum Thema Datenschutz und IPv6 geäussert. Er empfiehlt folgende Massnahmen:
- Zur Vermeidung von Datenschutzproblemen bei der Einführung von IPv6 ist eine vorausschauende Planung wichtig (prüfen, ob die Privacy Extentions im Betriebssystem gesetzt sind, betroffene User informieren). Dies gilt für die Internetnutzung sowohl durch Privatpersonen wie durch Firmen und öffentliche Verwaltungen.
- Die Nutzer sind stets auf verständliche Weise über mögliche Datenschutzrisiken im Zusammenhang mit IPv6 zu informieren.
- Die Identifikation des Users darf nicht automatisch über die IP-Adresse erfolgen, sondern durch ein Login oder ausdrückliches Erlauben von Cookies
- Massnahmen zur Beseitigung von Datenschutzrisiken müssen auf einfache Weise ergriffen werden können. Wo immer möglich, ist die datenschutzfreundliche Einstellung als Standard zu wählen (Privacy by default)
- Privacy Extentions sind in allen gängigen Betriebssystemen zu implementieren und ab Werk zu aktivieren.
Mit “Privacy Extensions” meint der EDÖB ein Verfahren zur Anonymisierung von IP-Adressen.