EDÖB: Emp­feh­lun­gen zu IPv6

Der EDÖB hat sich – bereits am 7. Juni 2016, aber auf dem Stand vom Mai 2016 – zum The­ma Daten­schutz und IPv6 geäu­ssert. Er emp­fiehlt fol­gen­de Massnahmen:

  • Zur Ver­mei­dung von Daten­schutz­pro­ble­men bei der Ein­füh­rung von IPv6 ist eine vor­aus­schau­en­de Pla­nung wich­tig (prü­fen, ob die Pri­va­cy Ext­en­ti­ons im Betriebs­sy­stem gesetzt sind, betrof­fe­ne User infor­mie­ren). Dies gilt für die Inter­net­nut­zung sowohl durch Pri­vat­per­so­nen wie durch Fir­men und öffent­li­che Verwaltungen.
  • Die Nut­zer sind stets auf ver­ständ­li­che Wei­se über mög­li­che Daten­schutz­ri­si­ken im Zusam­men­hang mit IPv6 zu informieren.
  • Die Iden­ti­fi­ka­ti­on des Users darf nicht auto­ma­tisch über die IP-Adres­se erfol­gen, son­dern durch ein Log­in oder aus­drück­li­ches Erlau­ben von Cookies
  • Mass­nah­men zur Besei­ti­gung von Daten­schutz­ri­si­ken müs­sen auf ein­fa­che Wei­se ergrif­fen wer­den kön­nen. Wo immer mög­lich, ist die daten­schutz­freund­li­che Ein­stel­lung als Stan­dard zu wäh­len (Pri­va­cy by default)
  • Pri­va­cy Ext­en­ti­ons sind in allen gän­gi­gen Betriebs­sy­ste­men zu imple­men­tie­ren und ab Werk zu aktivieren.

Mit “Pri­va­cy Exten­si­ons” meint der EDÖB ein Ver­fah­ren zur Anony­mi­sie­rung von IP-Adressen.

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