Welche Angaben dürfen Ärzte und Zahnärzte systematisch durch Fragebogen bei ihren Patienten erheben?
Ein Spital will seine Patienten mit einem Fragebogen über ihren Spitalaufenthalt befragen. Darf es einen Dritten (z.B. ein Institut) mit dem Versand der Fragebogen beauftragen und die dazu notwendigen Adressen der Patienten weitergeben?