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EDÖB – Erläu­te­run­gen zum Daten­schutz in Bibliotheken

Biblio­the­ken müs­sen Per­so­nen­da­ten bear­bei­ten, damit sie die Bücher­aus­lei­he admi­ni­stra­tiv abwickeln kön­nen. Auch durch Zusatz­dienst­lei­stun­gen, wie z.B. das zur Ver­fü­gung Stel­len von Arbeits­sta­tio­nen mit Inter­net­an­schluss, fal­len Per­so­nen­da­ten an. Das vor­lie­gen­de Doku­ment erläu­tert, was Biblio­the­ken aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht dabei zu beach­ten haben. Es legt den Fokus auf die Benut­zer­da­ten und die Per­so­nen­da­ten aus Arbeits­sta­tio­nen mit Inter­net­an­schluss. Zudem wird auf die Beson­der­hei­ten in Ver­bund­sy­ste­men eingegangen.

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