Bibliotheken müssen Personendaten bearbeiten, damit sie die Bücherausleihe administrativ abwickeln können. Auch durch Zusatzdienstleistungen, wie z.B. das zur Verfügung Stellen von Arbeitsstationen mit Internetanschluss, fallen Personendaten an. Das vorliegende Dokument erläutert, was Bibliotheken aus datenschutzrechtlicher Sicht dabei zu beachten haben. Es legt den Fokus auf die Benutzerdaten und die Personendaten aus Arbeitsstationen mit Internetanschluss. Zudem wird auf die Besonderheiten in Verbundsystemen eingegangen.
Quelle: EDÖB – Erläuterungen zum Datenschutz in Bibliotheken