Die tech­no­lo­gi­sche Ent­wick­lung und die inten­si­ve Nut­zung des Inter­nets in allen Lebens­be­rei­chen hat dazu geführt, dass sehr vie­le Daten im Inter­net gespei­chert wer­den und es immer mehr Ver­knüp­fungs­mög­lich­kei­ten gibt. Die Inter­net­nut­ze­rin­nen und ‑nut­zer hin­ter­las­sen in Blogs, sozia­len Netz­wer­ken und vie­len wei­te­ren Anwen­dun­gen zahl­rei­che Spu­ren im Netz. Das Recht auf Ver­ges­sen im Inter­net bezeich­net die Mög­lich­keit, über die eige­nen digi­ta­len Spu­ren und das eige­ne Online-Leben (pri­vat oder öffent­lich) zu bestim­men. Ange­sichts der immer lei­stungs­stär­ke­ren Such- und Ana­ly­se­pro­gram­me wird das Ver­ges­sen – im Sinn einer voll­stän­di­gen und end­gül­ti­gen Löschung – oft illusorisch.

Quel­le: EDÖB – Erläu­te­run­gen zum Recht auf Vergessen

AI-generierte Takeaways können falsch sein.