Hotellerie und Gastgewerbe sind immer wieder mit Kundinnen und Kunden konfrontiert, die sich ungebührlich benehmen und der Zechprellerei, Sachbeschädigungen oder gar aggressiven Verhaltens anderen Gästen gegenüber schuldig machen. In diesem Zusammenhang wurde wiederholt die Frage an den EDÖB gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen geschädigte Wirtinnen, Clubbetreiber und Hoteliers eine Datenbank einrichten können, um vor solchen Übeltätern zu warnen.
Quelle: EDÖB – Erläuterungen zum Thema “Schwarze Listen”