datenrecht.ch

EDÖB – Erläu­te­run­gen zur Per­so­nen­si­cher­heits­prü­fung von Mit­ar­bei­ten­den (im Privatbereich)

Unter­neh­men haben ein Inter­es­se dar­an, nur Mit­ar­bei­ter zu beschäf­ti­gen, von denen kei­ne Gefahr für die Sicher­heit aus­geht. Gera­de in Bran­chen wie der IT, dem Ban­ken­we­sen oder der Spit­zen­tech­no­lo­gie, bei denen Ange­stell­te Zugang zu sen­si­blen Ein­rich­tun­gen und Daten erhal­ten, besteht das Bedürf­nis, Per­so­nen­si­cher­heits­prü­fun­gen durch­zu­füh­ren. Nach­fol­gend wird erläu­tert, wel­che daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben pri­va­te Arbeit­ge­ber dabei zu beach­ten haben.

Quel­le: EDÖB – Erläu­te­run­gen zur Per­so­nen­si­cher­heits­prü­fung von Mit­ar­bei­ten­den (im Privatbereich)

Behörde

Gebiet

Themen

Ähnliche Beiträge

Newsletter

News abonnieren →