Unternehmen haben ein Interesse daran, nur Mitarbeiter zu beschäftigen, von denen keine Gefahr für die Sicherheit ausgeht. Gerade in Branchen wie der IT, dem Bankenwesen oder der Spitzentechnologie, bei denen Angestellte Zugang zu sensiblen Einrichtungen und Daten erhalten, besteht das Bedürfnis, Personensicherheitsprüfungen durchzuführen. Nachfolgend wird erläutert, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben private Arbeitgeber dabei zu beachten haben.
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Über daten:recht
daten:recht - hier schreibt das Datenrechtsteam von Walder Wyss AG