Diebstähle und Vandalenakte in Garderoben und Toiletten von Freizeitanlagen stellen die Sicherheitsverantwortlichen vor Probleme, verursachen hohe Kosten und verärgern die Kundschaft. Abhilfe soll hier oft eine Videoüberwachungsanlage schaffen. Das Filmen in Garderoben und Toiletten aber erhöht die Gefahr einer Verletzung der Intimsphäre der Betroffenen beträchtlich. Daher kann eine Videoüberwachung in diesen Bereich nur unter Einhaltung strenger Regeln datenschutzkonform betrieben werden.
Quelle: EDÖB – Erläuterungen zur Videoüberwachung in Garderoben und Toiletten