Gesundheitsdaten dürfen bei der Aufnahme in eine Pensionskasse nur im Bereich der überobligatorischen Versicherung erhoben werden. Bei der Aufnahme in die obligatorische Versicherung darf die Pensionskasse keine solchen Daten verlangen, da hier eine gesetzliche Aufnahmepflicht besteht.
Quelle: EDÖB – Fragenkatalog bei Aufnahme in eine Pensionskasse