EDÖB – Fra­gen­ka­ta­log bei Auf­nah­me in eine Pensionskasse

Gesund­heits­da­ten dür­fen bei der Auf­nah­me in eine Pen­si­ons­kas­se nur im Bereich der über­ob­li­ga­to­ri­schen Ver­si­che­rung erho­ben wer­den. Bei der Auf­nah­me in die obli­ga­to­ri­sche Ver­si­che­rung darf die Pen­si­ons­kas­se kei­ne sol­chen Daten ver­lan­gen, da hier eine gesetz­li­che Auf­nah­me­pflicht besteht.

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