Wir wur­den ange­fragt, zu zwei Teil­aspek­ten des Pro­jekts «Sicher­heit im Sport» Stel­lung zu neh­men. Dabei han­del­te es sich vor um allem die The­men «Ein­satz von Bio­me­trie resp. von Gesichts­er­ken­nungs­ge­rä­ten bei den Ein­gän­gen eines Sta­di­ons» und «Ver­knüp­fung von Video­auf­nah­men in den Sta­di­en und Bio­me­trie resp. Gesichts­er­ken­nung». Der Ein­satz von Gesichts­er­ken­nungs­sy­ste­men in Sta­di­en ist daten­schutz­recht­lich zuläs­sig, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen ein­ge­hal­ten werden.

Quel­le: EDÖB – Gesichts­er­ken­nungs­sy­ste­me in Sportstadien