Wir wurden angefragt, zu zwei Teilaspekten des Projekts «Sicherheit im Sport» Stellung zu nehmen. Dabei handelte es sich vor um allem die Themen «Einsatz von Biometrie resp. von Gesichtserkennungsgeräten bei den Eingängen eines Stadions» und «Verknüpfung von Videoaufnahmen in den Stadien und Biometrie resp. Gesichtserkennung». Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen in Stadien ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Quelle: EDÖB – Gesichtserkennungssysteme in Sportstadien