Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es bezüglich der Zulässigkeit eines solchen Fragebogens auf die Stelle bzw. Funktion ankommt. Für den Fall dass ein Bewerber einen Fragebogen ausfüllen muss, hat er seine Krankheiten (z.B. Diabetes) wohl anzugeben, jedoch darf der Arzt dem Arbeitgeber keine Diagnose mitteilen. Er darf nur über eine ungenügende Eignung für die Stelle informieren, zum Beispiel wenn die Krankheit direkt und aktuell die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt oder die Arbeitserfüllung verunmöglicht.
Quelle: EDÖB – Gesundheitsfragebogen bei Bewerbungsverfahren