Bern, 21. Juli 2009 – Im Bereich der Bearbeitung von Wirtschaftsdaten durch Kredit- und Wirtschaftsauskunfteien stellen sich mehrere datenschutzrechtliche Fragen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat für die Klärung einer zentralen Frage, nämlich wie lange die Bearbeitung von Bonitätsdaten als verhältnismässig angesehen werden kann, einen externen Gutachter beauftragt. Dieser konnte die Untersuchung der Verhältnismässigkeitsfrage anhand der Praxis einer grossen Kreditauskunftei, welche sich zur Zusammenarbeit bereit erklärt hatte, überprüfen.
Quelle: EDÖB – Gutachten zur Verhältnismässigkeit der Bearbeitungsdauer von Bonitätsdaten