Take-Aways (AI)
- EDÖB äussert sich knapp zum Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren KI-Anwendungen im Kontext internationaler Debatten und Verbote.
- Vor Eingabe von Texten oder Hochladen von Bildern prüfen, für welche Zwecke diese verarbeitet werden.
- Bei Nutzung KI-gestützter Anwendungen Datenschutz sicherstellen und Nutzende transparent über Datenverarbeitung informieren.
Der EDÖB hat sich am 4. April 2023 in knapper Form zum “Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren KI-gestützten Anwendungen” geäussert, dies wohl im Anschluss an den kürzlichen offenen Brief einer Gruppe einflussreicher Tech-Protagonisten, die ein Moratorium für KI-Systeme jenseits der Fähigkeiten von ChatGPT‑4 fordern, und im Anschluss an das Verbot des Einsatzes von ChatGPT durch den italienischen Garante.
Der EDÖB rät konkret,
- vor der Eingabe von Text oder vor dem Hochladen von Bildern zu prüfen, für welche Zwecke diese bearbeitet werden, und
- bei der Verwendung KI-gestützter Anwendungen den Datenschutz sicherzustellen und insbesondere die Nutzer zu informieren, welche Daten für welche Zwecke und auf welche Art und Weise bearbeitet werden.