Der EDÖB hat (augenscheinlich am 8. Mai 2018) die auf seiner Website zur Verfügung gestellte Informationen zur DSGVO aufdatiert (Link zum PDF). Er hält darin u.a. fest, dass die DSGVO in international-örtlicher Hinsicht zur Anwendung kommt, wenn eine Niederlassung im Gebiet der EU [oder anderer Länder des EWR] besteht oder wenn die Datenbearbeitung im Zusammenhang steht mit der Ausrichtung von Angeboten oder der Verhaltensbeobachtung. DIe Datenbearbeitung vor Ort durch einen unabhängigen Auftragsbearbeiter wird nicht mehr erwähnt.