Auf der Website ch.indymedia.org wurde im Juli 2008 über das Sempacher Schlachtfest und dessen Teilnehmer berichtet. In diesem Zusammenhang wurde der EDÖB von den Medien angefragt, ob eine Berichterstattung, in der Bildaufnahmen einzelner identifizierbarer Personen veröffentlich werden, aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Der EDÖB betont, dass hier eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und der Privatsphäre erforderlich ist.