Seit dem 1. Janu­ar 2014 muss jeder Kran­ken­ver­si­che­rer über eine zer­ti­fi­zier­te Daten­an­nah­me­stel­le für den Emp­fang der Rech­nun­gen des Typus ‹Dia­gno­sis Rela­ted Groups› (DRG) ver­fü­gen. Unse­re Kon­trol­len von zwölf Daten­an­nah­me­stel­len haben gezeigt, dass die­se grund­sätz­lich gut funk­tio­nie­ren. In eini­gen Fäl­len haben wir aber auch Män­gel fest­ge­stellt, die wir der jewei­li­gen Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le gemel­det haben.

Quel­le: EDÖB – Kon­trol­le der Daten­an­nah­me­stel­len der Krankenversicherer

AI-generierte Takeaways können falsch sein.