Seit dem 1. Januar 2014 muss jeder Krankenversicherer über eine zertifizierte Datenannahmestelle für den Empfang der Rechnungen des Typus ‹Diagnosis Related Groups› (DRG) verfügen. Unsere Kontrollen von zwölf Datenannahmestellen haben gezeigt, dass diese grundsätzlich gut funktionieren. In einigen Fällen haben wir aber auch Mängel festgestellt, die wir der jeweiligen Zertifizierungsstelle gemeldet haben.
Quelle: EDÖB – Kontrolle der Datenannahmestellen der Krankenversicherer