Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat beschlossen, eine minimale Standardklausel mit den datenschutzrelevanten Elementen zu formulieren, welche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkartenherausgeberinnen aufgeführt sein müssen. Wie ihr Name schon sagt, enthält die Minimalklausel nur diejenigen Elemente, welche das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) erfordert.
Quelle: EDÖB – Kredit und Inkasso
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