Am 22. August 2017 hat der EDÖB eine praktische Broschüre zum Swiss-US Privacy Shield veröffentlicht. Der Leitfaden informiert
- über die Verpflichtungen der für das Privacy Shield zertifizierten Unternehmen und über die Rechte der betroffenen Personen;
- wie Beschwerde gegen ein für das Privacy Shield zertifiziertes Unternehmen erhoben werden kann; sowie
- über die Ombudsstelle als Anlaufstelle für Beschwerden betreffend Personendatenbearbeitungen durch US Behörden.
Hintergrund ist, dass die USA kein genügendes Datenschutzniveau für Personendaten bieten, die aus der Schweiz in die USA übermittelt werden. Das Privacy Shield schafft einen Rechtsrahmen für die Übermittlung von Personendaten an partizipierende Unternehmen in den USA. Hierzu müssen sich amerikanische Unternehmen beim US-Handelsministerium zertifizieren und sich dazu verpflichten, die im Privacy Shield vorgesehenen Datenschutzprinzipien einzuhalten. Die Zertifizierung muss jährlich erneuert werden.
Die Listen der dem Swiss-US Privacy Shield angeschlossenen sowie der nicht mehr angeschlossenen US-Unternehmen sind auf der Website des US-Handelsministeriums abrufbar (www.privacyshield.gov/welcome).