Mehrere Krankenversicherer haben versicherte Personen mit einer bestimmten Medikation direkt angeschrieben und sie auf günstigere gleichartige Medikamente hingewiesen. Dieses Vorgehen mag aufgrund des Kostendrucks im Gesundheitswesen zwar als sinnvoll erscheinen, stellt aber eine Datenschutzverletzung dar.
Quelle: EDÖB – Missbrauch von Kundendaten für Marketingzwecke durch Krankenversicherer