- Bundesrat beantragt Teilrevision des DSG und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zu Übereinkommen 108.
- Entwurf des Öffentlichkeitsgesetzes führt ebenfalls zu Änderungen des Datenschutzgesetzes.
- Zukünftige bilaterale Verhandlungen mit der EU könnten eine substanziellere DSG-Revision erforderlich machen.
- EDSB stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu, bedauert jedoch das Ausbleiben einer weitergehenden Revision.
Im Anschluss an zwei parlamentarische Motionen legte der Bundesrat den Eidgenössischen Räten eine Botschaft vor, in der er eine Teilrevision des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) sowie die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Übereinkommen 108) beantragte. Der dem Parlament unterbreitete Entwurf des Öffentlichkeitsgesetzes wird ebenfalls zu einer Änderung des DSG führen. Schliesslich könnte sich je nach Verlauf der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union bald eine substanziellere Revision des DSG als notwendig erweisen. Der EDSB ist insgesamt mit den beantragten Veränderungen einverstanden, bedauert indessen, dass keine weiter gehende Revision angestrebt wird.