Dieser Mustervertrag wurde in Zusammenarbeit des EDÖB mit David Rosenthal von der Zürcher Wirtschaftskanzlei Homburger erarbeitet. Er dient dazu, bei Übertragungen von Daten zur Bearbeitung ins Ausland (zwecks Outsourcings) einen adäquaten Schutz der Personendaten im Sinne von Art. 6 Abs. 2 lit. a DSG zu gewährleisten.
Quelle: EDÖB – Mustervertrag für das Outsourcing von Datenbearbeitungen ins Ausland