In seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen Safe Harbor zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Das Gericht hielt fest, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA unter dem Regime des Safe-Harbor-Abkommens problematisch ist. Was bedeutet das nun für die Schweiz?
Quelle: EDÖB – Nach Safe-Harbor-Urteil: Hinweise zur Datenübermittlung in die USA