EDÖB – Revi­si­on des Handelsregisterrechts

Auch in die­sem Berichts­jahr haben wir zur Revi­si­on des Han­dels­re­gi­ster­rechts Stel­lung genom­men. Wir mel­de­ten erneut Beden­ken hin­sicht­lich der Ver­wen­dung der AHV-Ver­si­cher­ten­num­mer und des Ver­zichts auf die Ein­füh­rung des Rechts auf Ver­ges­sen an. Die Han­dels­re­gi­ster­äm­ter sind neu berech­tigt, für die Abfra­ge von Bele­gen eine Gebühr zu ver­lan­gen. Die Kosten­hür­de soll unver­hält­nis­mä­ssi­ge Abfra­gen erschweren.

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