Auch in diesem Berichtsjahr haben wir zur Revision des Handelsregisterrechts Stellung genommen. Wir meldeten erneut Bedenken hinsichtlich der Verwendung der AHV-Versichertennummer und des Verzichts auf die Einführung des Rechts auf Vergessen an. Die Handelsregisterämter sind neu berechtigt, für die Abfrage von Belegen eine Gebühr zu verlangen. Die Kostenhürde soll unverhältnismässige Abfragen erschweren.
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Über daten:recht
daten:recht - hier schreibt das Datenrechtsteam von Walder Wyss AG