Die EFK bearbeitet Personendaten im Sinne des DSG, auch wenn gewisse Meldungen in anonymer Form erfolgen. Die Daten werden intern bei der EFK gespeichert und nur durch die zuständigen Personen bearbeitet. Wir kamen bei unseren Abklärungen zum Schluss, dass die EFK eine Datensammlung betreibt. Gemäss DSG müssen Bundesorgane sämtliche Datensammlungen beim EDÖB zur Registrierung anmelden und im Falle der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten ein Bearbeitungsreglement erstellen. Wir haben der EFK empfohlen, ihre Datenbearbeitung entsprechend unserer Ausführungen anzupassen. Da unsere Empfehlungen nicht angenommen wurden, ist das Verfahren noch hängig.
Quelle: EDÖB – Sachverhaltsabklärung in Sachen Whistleblowing