In sei­nem Urteil vom 6. Okto­ber 2015 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof das Daten­schutz­ab­kom­men Safe Har­bor zwi­schen Euro­pa und den USA für ungül­tig erklärt. Der EuGH hält fest, dass die Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in die USA unter dem Regime des Safe Har­bor Abkom­mens pro­ble­ma­tisch ist. Auch das Abkom­men zwi­schen der Schweiz und den USA wird durch die­sen Ent­scheid in Fra­ge gestellt. Bei einer Neu­ver­hand­lung wird für die Schweiz nur ein inter­na­tio­nal koor­di­nier­tes Vor­ge­hen, unter Ein­be­zug der EU, ziel­füh­rend sein.

Quel­le: EDÖB – Safe-Har­bor-Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs: Stel­lung­nah­me des EDÖB

AI-generierte Takeaways können falsch sein.