In seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen Safe Harbor zwischen Europa und den USA für ungültig erklärt. Der EuGH hält fest, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA unter dem Regime des Safe Harbor Abkommens problematisch ist. Auch das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA wird durch diesen Entscheid in Frage gestellt. Bei einer Neuverhandlung wird für die Schweiz nur ein international koordiniertes Vorgehen, unter Einbezug der EU, zielführend sein.
Quelle: EDÖB – Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Stellungnahme des EDÖB