Ein Dauerbrenner unter den Datenschutzthemen ist der Handel mit Adressen und Personendaten zu Marketingzwecken. Dass dieser Handel bestens floriert, zeigt die Menge an unerwünschten Werbesendungen und ‑anrufen, die für viele Bürgerinnen und Bürger zur Belästigung werden können. Das Datenschutzgesetz verbietet zwar den Adresshandel nicht, setzt ihm jedoch Grenzen und gibt den Betroffenen bestimmte Rechte.
Quelle: EDÖB – “Spam“ im Briefkasten oder: das Ärgernis Adresshandel