Ein Grossteil der Beschwerden betrafen die heimliche Installation einer Software, welche eine rund-um-die-Uhr-Überwachung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz ermöglicht. Solche Programme verletzen die Privatsphäre des Betroffenen. Der Arbeitgeber ist zwar durchaus berechtigt, die Arbeitsleistung seiner Angestellten sowie den Gebrauch der dafür zur Verfügung gestellten Informatikmittel (PC, Email, Internet etc.) zu kontrollieren. Er hat jedoch kein Recht, seine Mitarbeiter auf Schritt und Tritt zu überwachen, sondern muss gewisse Regeln einhalten. So muss er einerseits klar kommunizieren, wie die Informatikmittel am Arbeitsplatz zu verwenden sind (Nutzungsreglement). Er muss transparent erklären, dass die Einhaltung des Reglements kontrolliert und ein Verstoss dagegen sanktioniert werden kann, wobei er auszuführen hat, was genau kontrolliert wird und mit welchen Mitteln.