Mit dem am 1. Oktober 2012 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung wurden gesetzliche Grundlagen für die Dopingbekämpfung in der Schweiz geschaffen. Sie regeln insbesondere die Dopingkontrollen und den Datenaustausch zwischen den nationalen und internationalen Anti-Doping-Stellen sowie den Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden.
Quelle: EDÖB – Sport und Doping