In den letzten Jahren hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zahlreiche Anfragen von betroffenen Personen bezüglich der Veröffentlichung von Handelsregistereinträgen im Internet durch private Unternehmen erhalten. Um diese Angelegenheit zu klären und Rechtssicherheit zu schaffen, hat der EDÖB interveniert und die Thematik dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorgelegt. Mit seinem Urteil vom 26. Februar 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des EDÖB zwar abgewiesen, aber dennoch zahlreiche Fragen geklärt und damit für die betroffenen Personen Rechtssicherheit geschaffen.