Wie der EDÖB heute mitgeteilt hat, hat er Strafanzeige “gegen die Add Conti GmbH” wegen Verletzung der Mitwirkung im Rahmen einer Untersuchung erstattet. Die Untersuchung war offenbar wegen Anzeigen Betroffener eröffnet worden, weil die Add Conti Personendaten von in Deutschland wohnhaften Personen ohne deren Kenntnis erhebe und deutschen Unternehmen für Werbezwecke zugänglich mache und Betroffenenrechte nicht gewähre.
Nach Eröffnung der Untersuchung hatte das Unternehmen offenbar nie reagiert, auch nicht auf Nachfrist. Der EDÖB hatte ausdrücklich auf die Mitwirkungspflicht und die Strafdrohung von Art. 60 Abs. 2 DSG hingewiesen.