Wie der EDÖB heu­te mit­ge­teilt hat, hat er Straf­an­zei­ge “gegen die Add Con­ti GmbH” wegen Ver­let­zung der Mit­wir­kung im Rah­men einer Unter­su­chung erstat­tet. Die Unter­su­chung war offen­bar wegen Anzei­gen Betrof­fe­ner eröff­net wor­den, weil die Add Con­ti Per­so­nen­da­ten von in Deutsch­land wohn­haf­ten Per­so­nen ohne deren Kennt­nis erhe­be und deut­schen Unter­neh­men für Wer­be­zwecke zugäng­lich mache und Betrof­fe­nen­rech­te nicht gewähre.

Nach Eröff­nung der Unter­su­chung hat­te das Unter­neh­men offen­bar nie reagiert, auch nicht auf Nach­frist. Der EDÖB hat­te aus­drück­lich auf die Mit­wir­kungs­pflicht und die Straf­dro­hung von Art. 60 Abs. 2 DSG hingewiesen.