Der EDÖB hat aus Anlass des Datenschutztags am vergangenen Samstag eine Mitteilung zu Wahlen und Abstimmungen und zur Revision der Datenschutzrechte des Bundes und der Kantone veröffentlicht. Zum ersten Punkt verweist er auf den neuen Leitfaden zu Wahlen und Abstimmungen, über den wir berichtet haben.
Im Zusammenhang mit der Revision weist der EDÖB auf die neuen Meldeportale hin, die er auf das Inkrafttreten zur Verfügung stellen will:
- Meldung von Bearbeitungsverzeichnissen (nur Bundesorgane; Art. 12 Abs. 4 nDSG);
- Meldung von Datenschutzberatern (nur Bundesorgane; Art. 27 Abs. 2 DSV);
- Meldung von Datensicherheitsverletzungen mit hohem Risiko (Art. 24 nDSG; Art. 15 DSV).
Zudem werde die Website des EDÖB überarbeitet, mit Informationen entsprechend dem revidierten Recht und mit Erläuterungen zu neuen Instrumenten wie z.B. der Datenschutz-Folgenabschätzung.