Verschiedene Banken haben Dokumente an US-Behörden übermittelt, welche Namen, E‑Mail-Adressen und Telefonnummern von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitenden sowie Drittpersonen enthielten. Wir haben deshalb bei fünf betroffenen Banken eine Sachverhaltsabklärung durchgeführt und danach Empfehlungen erlassen, die die Banken zu einer transparenteren Vorgehensweise verpflichten.
Quelle: EDÖB – Übermittlung von Mitarbeiterdaten an US-Behörden