Die Übermittlung von Personendaten durch Postfinance an ein Bankinstitut auf amerikanischem Staatsgebiet muss auf einem Rechtfertigungsgrund beruhen, und die betroffene Person muss angemessen informiert werden. Auf unser Einschreiten hin hat Postfinance ihre Praxis angepasst und Massnahmen vorgeschlagen, die unseren Bemerkungen Rechnung tragen.
Quelle: EDÖB – Übermittlung von Zahlungsdaten an US-amerikanische Behörden