Auf einer Web­sei­te kön­nen Mie­ter ihre Ver­mie­ter kom­men­tie­ren und bewer­ten. Die Betrei­ber der Infor­ma­ti­ons- und Bewer­tungs­platt­form erhof­fen sich dadurch mehr Trans­pa­renz im Mie­ter­markt. Aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht kön­nen sol­che Platt­for­men jedoch recht­li­che Pro­ble­me mit sich bringen.

Quel­le: EDÖB – Ver­mie­ter­be­wer­tungs­platt­form im Internet

AI-generierte Takeaways können falsch sein.