Anlässlich der verschiedenen Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Unternehmensidentifikationsnummer haben wir auf die Möglichkeiten der Überwachung und Persönlichkeitsverletzungen in Verbindung mit der Verwendung einer solchen Nummer (UID) im Bereich Business to Business hingewiesen. Zudem haben wir empfohlen, einerseits ihre Verwendung in diesem Bereich zu verbieten oder zumindest einzuschränken. Andererseits sollte das BFS die UID nur mit der Einwilligung der betroffenen Person im Internet veröffentlichen.
Quelle: EDÖB – Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Unternehmensidentifikationsnummer