Anläss­lich der ver­schie­de­nen Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zum Bun­des­ge­setz über die Unter­neh­mens­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer haben wir auf die Mög­lich­kei­ten der Über­wa­chung und Per­sön­lich­keits­ver­let­zun­gen in Ver­bin­dung mit der Ver­wen­dung einer sol­chen Num­mer (UID) im Bereich Busi­ness to Busi­ness hin­ge­wie­sen. Zudem haben wir emp­foh­len, einer­seits ihre Ver­wen­dung in die­sem Bereich zu ver­bie­ten oder zumin­dest ein­zu­schrän­ken. Ande­rer­seits soll­te das BFS die UID nur mit der Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son im Inter­net veröffentlichen.

Quel­le: EDÖB – Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zum Bun­des­ge­setz über die Unternehmensidentifikationsnummer

AI-generierte Takeaways können falsch sein.