EDÖB – Video­über­wa­chung des öffent­li­chen Raums durch Privatpersonen

Es ist grund­sätz­lich nicht zuläs­sig, dass Pri­vat­per­so­nen Video­über­wa­chungs­an­la­gen auf öffent­li­chem Grund betrei­ben. Aus­nah­men von die­ser Regel sind nur in einem sehr engen Rah­men möglich.

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