Der EDÖB hatte die Swisscom nach Berichten (BAG, Swisscom, NZZ) über die Bekanntgabe anonymer, aggregierter Standortdaten um ergänzende Informationen ersucht. Nach Prüfung hat der EDÖB am 3. April 2020 mitgeteilt, dass diese Bekanntgabe das Datenschutzrecht einhält:
- Die Standortdaten werden technisch im frühestmöglichen Zeitpunkt pseudonymisiert (Hash) und in der Folge aggregiert.
- Organisatorische Massnahmen werden nicht beschrieben. Jedoch besteht aktuell kein Grund zur Annahme, dass offensichtliche Mängel bestehen, zumal es sich beim MIP um ein Produkt handelt, welches über mehrere Jahre betrieben wird.
- Die Swisscom macht dem BAG im MIP statistische und visualisierte Informationen zugänglich, nicht hingegen Klardaten oder pseudonymisierte Daten, die der Visualisierung im MIP zugrunde liegen.
- Die Ergebnisse (Visualisierung der aggregierten Standortdaten), auf welche die Swisscom das BAG zugreifen lässt, ist anonym.
Allerdings war der EDÖB der Auffassung,
dass die der Öffentlichkeit zugänglichen Informationen zur Zusammenarbeit zwischen dem BAG und der Swisscom und den damit verbundenen Datenbearbeitungen spärlich und nicht ohne Weiteres auffindbar waren. Er hat die Swisscom daher dazu aufgefordert, die Öffentlichkeit mit detaillierteren Informationen zum Datenbearbeitungsvorgang zu bedienen. Die Swisscom ist dieser Aufforderung inzwischen nachgekommen und hat FAQs betreffend die Nutzung der Mobility Insights Plattform von Swisscom durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellt.
Die erwähnten FAQs dürften folgende sein: Link.
Weitere Angaben finden sich in der “Kurzauswertung der Datenlieferung der Swisscom an das BAG in Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus – Version vom 3. April 2020″ des EDÖB.