Der Europäische Datenschutzausschluss (EDSA) hat die ersten Standardklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern i.S.v. Art. 28 Abs. 8 DSGVO genehmigt (Medienmitteilung). Die (netto etwa 9‑seitigen) Standardklauseln sind hier auf Englisch abrufbar: PDF.