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EDSA: Fina­le Fas­sung der Leit­li­ni­en zu Schrems II-Mass­nah­men veröffentlicht

Der Euro­päi­sche Daten­schutz­aus­schuss hat sei­ne Leit­li­ni­en zu zusätz­li­chen Mass­nah­men für Dritt­lands­über­mitt­lun­gen nach Schrems II in der defi­ni­ti­ven Fas­sung ver­öf­fent­licht (V. 2.0, datiert auf den 18. Juni 2021). Ein Del­ta­view des Ent­wurfs (dazu hier) und der nun ver­öf­fent­lich­ten fina­len Fas­sung ist hier abruf­bar.

Offen­sicht­lich trug die mas­si­ve Kri­tik am zu strik­ten “rights based”-Ansatz des Ent­wurfs Früch­te: Die fina­le Fas­sung ist deut­lich risi­ko­ori­en­tier­ter und passt dadurch auch bes­ser auf Anfor­de­run­gen der neu­en Stan­dard­ver­trags­klau­seln an die Beur­tei­lung der Risi­ken bei Über­mitt­lun­gen in Drittstaaten.

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