Der Europäische Datenschutzausschuss hat seine Leitlinien zu zusätzlichen Massnahmen für Drittlandsübermittlungen nach Schrems II in der definitiven Fassung veröffentlicht (V. 2.0, datiert auf den 18. Juni 2021). Ein Deltaview des Entwurfs (dazu hier) und der nun veröffentlichten finalen Fassung ist hier abrufbar.
Offensichtlich trug die massive Kritik am zu strikten “rights based”-Ansatz des Entwurfs Früchte: Die finale Fassung ist deutlich risikoorientierter und passt dadurch auch besser auf Anforderungen der neuen Standardvertragsklauseln an die Beurteilung der Risiken bei Übermittlungen in Drittstaaten.