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EDSA: Leit­li­ni­en zum Recht auf Vergessenwerden

Der EDSA hat im Juli 2020 die end­gül­ti­ge Fas­sung sei­ner Leit­li­ni­en zum Recht auf Ver­ges­sen­wer­den publi­ziert (Gui­de­lines 5/2019 on the cri­te­ria of the Right to be For­got­ten in the search engi­nes cases under the GDPR). Die Leit­li­ni­en betref­fen ein­zig die Pflicht des Such­ma­schi­nen­be­trei­bers zur Aus­li­stung eines bestimm­ten Such­ergeb­nis­ses auf Antrag einer betrof­fe­nen Per­son – nicht der Löschung also eines Links, son­dern der Unter­drückung des Such­ergeb­nis­ses bei einer Suche nach der betrof­fe­nen Per­son (vgl. dazu auch den kürz­li­chen Ent­scheid des deut­schen BGH).

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