Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 13. September 2018 im Fall Big Brother Watch et al. v. UK sein Urteil gefällt. Der Entscheid betrifft drei Klagen von 14 NGOs, die sich im Nachgang zur Snowden-Affäre gegen Überwachungsmassnahmen im Vereinigten Königreich richteten. Der EGMR kommt zum Ergebnis, dass die damalige Überwachung in Teilen gegen die EMRK verstiess. Zum Urteil vgl. z.B. die Berichterstattung der NZZ oder des Guardian.