- Entwurf für Totalrevision des Datenschut Gesetzes (E‑DSG) veröffentlicht, inklusive Botschaft, EU‑Notenaustausch und Vernehmlassungsbericht.
- Strafen reduziert: Höchstbusse neu CHF 250’000 statt 500’000; fahrlässiges Handeln nicht strafbar; Vorlage wirtschaftsverträglich, kein Swiss Finish.
Mit heutiger (15. September 2017) Medienmitteilung hat das EJPD
- den Entwurf zum Bundesgesetz über die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz (E‑DSG);
- die Botschaft zum E‑DSG;
- den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU; sowie
- den Bericht über die Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
veröffentlicht. Der Katalog der strafbaren Handlungen und die Höhe der Bussen wurden gegenüber dem Vorentwurf reduziert: Die Höchstbusse soll bei CHF 250 000 (statt der im Vorentwurf vorgesehenen CHF 500 000) liegen. Von der Strafbarkeit fahrlässigen Handelns wurde abgesehen.
Die Vorlage sei gemäss dem Bundesrat wirtschaftsverträglich ausgestaltet, wobei die Anpassungen nicht über die EU Gesetzgebung hinausgingen. Der Vernehmlassung sei Rechnung getragen worden, indem von einem Swiss Finish abgesehen worden sei. Der EDÖB hat heute ebenfalls eine kurze Stellungnahme dazu abgegeben.
Der Entwurf wird nun im Nationalrat beraten werden. Die Beratungsprotokolle werden unter folgendem Link veröffentlicht: www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170059.