Die EKD, die Evangelische Kirche in Deutschland, hat ein Muster-Verfahrensverzeichnis veröffentlicht, das beispielhaft bestimmte Verarbeitungen erfasst und beiträgt, ein Gefühl zu entwickeln, wie granular Verfahrensverzeichnisse sein sollten. Weitere, behördliche Beispiele liegen aus Liechtenstein und aus Bayern vor.