Der Nationalrat hat die Vorlage zum elektronischen Zugriff auf das Grundbuch an den Bundesrat zurückgewiesen. Streitpunkt war die Identifikation beim Zugriff. Der Bundesrat hatte dafür die AHV-Versichertennummer vorgeschlagen (vgl. Botschaft und Entwurf vom April 2014). Der Nationalrat möchte dagegen einen separaten Identifikator einführen, u.a. wegen Bedenken des EDÖB (siehe dazu den Tätigkeitsbericht 2014/2015 des EDÖB).
Zudem solle der erweiterte Zugang von Anwälten eingeschränkt werden. Auch sie sollen nur auf Anfrage Auskunft erhalten. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.