BVGer, A‑5225/2015 – Lucency: Weitergabe von Adressdaten
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit einer Empfehlung des EDÖB an Lucency AG, eine schweizerische Marketing-Agentur, ein Urteil gefällt (Urteil A‑5225/2015 vom 12. April 2017; PDF). Die Empfehlung des EDÖB war durch Hinweise von Personen angestossen worden, die unerwünschte Werbeschreiben an Lucency bezogene Adressen erhalten