Wie insi­de-it berich­tet hat, soll die Kom­mis­si­on der EU gemäss einer pro­vi­so­ri­schen Agen­da am 3. Juni 2020 ent­schei­den, ob sie das Schutz­ni­veau des schwei­ze­ri­schen Daten­schut­zes wei­ter­hin als ange­mes­sen anerkennt.

Mög­lich wäre auch ein Nicht-Ent­scheid: Der heu­ti­ge Ange­mes­sen­heits­be­schluss hat kein Aus­lauf­da­tum. Auch Art. 45 Abs. 5 DSGVO sieht nur vor, dass die Kom­mis­si­on Ange­mes­sen­heits­be­schlüs­se wider­ru­fen, ändern oder aus­set­zen kann, wenn sie dies für not­wen­dig befin­det. Die Kom­mis­si­on kann daher auch etwa vom Ent­wurf des DSG Kennt­nis neh­men, die Anstren­gun­gen wür­di­gen, Defi­zi­te benen­nen und die wei­te­ren Ent­wick­lun­gen genau beob­ach­ten, ohne dabei poli­ti­sches Kapi­tal zu riskieren.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.