Wie inside-it berichtet hat, soll die Kommission der EU gemäss einer provisorischen Agenda am 3. Juni 2020 entscheiden, ob sie das Schutzniveau des schweizerischen Datenschutzes weiterhin als angemessen anerkennt.
Möglich wäre auch ein Nicht-Entscheid: Der heutige Angemessenheitsbeschluss hat kein Auslaufdatum. Auch Art. 45 Abs. 5 DSGVO sieht nur vor, dass die Kommission Angemessenheitsbeschlüsse widerrufen, ändern oder aussetzen kann, wenn sie dies für notwendig befindet. Die Kommission kann daher auch etwa vom Entwurf des DSG Kenntnis nehmen, die Anstrengungen würdigen, Defizite benennen und die weiteren Entwicklungen genau beobachten, ohne dabei politisches Kapital zu riskieren.