Offenbar hat die niederländische Datenschutzbehörde standardmässig die Auffassung geäussert, die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses umfasse nicht rein kommerzielle Interessen.
Die EU-Kommission hat sich deshalb eingeschaltet und hat die Behörde in einem Brief daran erinnert, dass auch die Wirtschaftsfreiheit ein in der EU-Charta verankertes Grundrecht ist, und dass auch die DSGVO (in Erwägungsgrund 4) anerkennt, dass “das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten […] kein uneingeschränktes Recht” ist, sondern dass es “im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden” muss. Die strenge Auslegung der niederländischen Behörde verhindere eine entsprechende Abwägung:
Against this background, we invite the Dutch DPA to readjust the language of the standard explanation note to clearly reflect that commercial interests can be regarded as ‘legitimate’ interests when (subject to a concrete balancing) they are not overridden by the fundamental rights and freedoms of the data subject.
Die Behörde scheint sich dadurch allerdings nicht beeindrucken zu lassen. Der Vorsitzende der Behörde hat offenbar geäussert, sich der Kommission nicht anzuschliessen.
Bekannt wurde dies über einen Bericht einer niederländischen Zeitung, über den wiederum Hogan Lovells berichtet hat.