Die Europäische Kommission liess heute (8. Juli 2016) verlauten, dass das Privacy Shield von den Mitgliedstaaten (Art. 31 Ausschuss) angenommen wurde und der Weg zur Annahme des Beschlusses durch die Kommission nun geebnet sei.
Das Privacy Shield gewähre ein höheres Schutzniveau als Safe Harbor wegen
- Strengerer Pflichten für datenverarbeitende U.S. Unternehmen;
- Überprüfungsmechanismen, welche die Einhaltung dieser Pflichten sicherstellten;
- Schriftlicher Zusicherungen der U.S. Behörden, dass deren Datenzugriff beschränkt und unter Aufsicht sei;
- Schriftlicher Zusicherung der U.S. Behörden, dass willkürliche Massenüberwachung von personenbezogenen Daten Europäischer Bürger in den USA ausgeschlossen sei;
- Erschwinglicher und leicht zugänglicher Rechtsbehelfe.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission ist hier abrufbar.