datenrecht.ch

EU und Japan eini­gen sich auf Angemessenheitsbeschluss

Am 17. Juli 2018 haben sich die EU und Japan dar­auf geei­nigt, ihre gegen­sei­ti­gen Daten­schutz­sy­ste­me als gleich­wer­tig anzu­er­ken­nen (die Pres­se­mit­tei­lung der EU-Kom­mis­si­on fin­den Sie hier). Bevor die EU-Kom­mis­si­on ihren Ange­mes­sen­heits­be­schluss for­mal anneh­men wird, wird Japan die fol­gen­den Garan­tie­en einführen:

  • zusätz­li­che gesetz­li­che Garan­tien für Ein­zel­per­so­nen in der EU, deren per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nach Japan über­mit­telt wer­den, wobei die­se zusätz­li­chen Garan­tien bestimm­te Unter­schie­de zwi­schen den bei­den Daten­schutz­sy­ste­men über­brücken sol­len. Die­se zusätz­li­chen Garan­tien wer­den bei­spiels­wei­se den Schutz sen­si­bler Daten, die Bedin­gun­gen, unter denen EU-Daten aus Japan in ein ande­res Dritt­land wei­ter­ge­lei­tet wer­den kön­nen sowie die Aus­übung der sub­jek­ti­ven Rech­te auf Zugang und Berich­ti­gung stär­ken. Die­se Vor­schrif­ten sind für japa­ni­sche Unter­neh­men, die Daten aus der EU ein­füh­ren, ver­bind­lich und vor der unab­hän­gi­gen japa­ni­schen Daten­schutz­be­hör­de (PPC) und den Gerich­ten durchsetzbar.
  • ein Ver­fah­ren zur Bear­bei­tung, Unter­su­chung und Klä­rung von Beschwer­den von Euro­päe­rin­nen und Euro­pä­ern über den Zugang japa­ni­scher Behör­den zu ihren Daten. Die­ser neue Mecha­nis­mus wird von der unab­hän­gi­gen Daten­schutz­be­hör­de Japans ver­wal­tet und überwacht.

Die Kom­mis­si­on und Japan pla­nen ihren jewei­li­gen Ange­mes­sen­heits­be­schluss im Herbst 2018 anzu­neh­men. Danach wer­den Per­so­nen­da­ten zwi­schen der EU und Japan sowohl zu gewerb­li­chen Zwecken, als auch zu Straf­ver­fol­gungs­zwecken sicher aus­ge­tauscht wer­den können.

Behörde

Gebiet

Themen

Ähnliche Beiträge

Newsletter

News abonnieren →