Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober 2019 ihren Bericht über die dritte jährliche Überprüfung des EU-US-Privacy Shields vorgelegt und dabei die Angemessenheit des Privacy Shield bzw. des von ihm für die zertifizierten Unternehmen vermittelten Schutzes bestätigt. Gleichzeitig spricht die Kommission eine Reihe von Empfehlungen für weitere Verbesserungen aus.
Gleichzeitig ist die Frage der Angemessenheit des Privacy Shield beim EuGH hängig (Rs. C‑311/18). In der Sache Schrems vs. Facebook hat der irische High Court dem EuGH u.a. die Frage nach der Wirksamkeit des EU-US-Privacy Shield vorgelegt. Die Stellungnahme des Generalanwalts wird für den 12. Dezember erwartet.